Ehegattenunterhalt
Informationen zum Ehegattenunterhalt
Wenn eine Scheidung bevorsteht, ist eine der dringend zu klärenden Fragen der Ehegattenunterhalt.
Die Höhe des Ehegattenunterhalt ist stark abhängig von der individuellen Lebensituation.
Folgende Fragen können dabei auftreten:
- Welche wirtschaftliche Konsequenzen hat der Ehegattenunterhalt für meine Zukunft?
- Ist mein derzeitiger Lebenstandard durch den Ehegattenunterhalt gesichert?
- Wie lange besteht ein Anspruch auf Ehegattenunterhalt?
- Was passiert, wenn der Ehegattenunterhalt durch z.B. Tod des Unterhaltpflichtigen nicht mehr geleistet wird?
- Kann ich meine Immobilie wirtschafllich weiterhin halten?
- Besteht das Risiko einer Überschuldung wenn der Ehegattenunterhalt zur Finanzierung der Immobilie nicht ausreicht?
Dies ist nur ein Teil der Fragen, die wir im Rahmen unserer Trennungsberatung interdisziplinär mit Ihrem Rechtsanwalt und Steuerberater klären möchten.
In vielen Fällen wird der Ehegattenunterhalt im Vorfeld durch die betroffen Parteien außergerichtlich geregelt. Eine wirtschaftliche Analyse durch unsere Finanzplanungssoftware ob die Vereinbarung den Unterhaltsempfänger / pflichtigen in der Zukunft nicht benachteiligt, ist dringend ratsam.
Statt einem monatlichen Ehegattenunterhalt, kann auch eine einmalige Abfindung von den Parteien vereinbart werden. Wir prüfen, ob diese Vereinbarung für die betroffene Person wirtschaftlich fair ist. Bei längeren Versorgungszeiträumen ist die Berücksichtigung der Inflation zwingend notwendig.
Sollte der Ehegattenunterhalt zur Finanzierung des Lebensunterhaltes nicht ausreichen, zeigen wir Möglichkeiten auf, wo Sie finanzielle Untersützung erhalten können.
Suchen Sie uns rechtzeitig auf und lassen sich beraten, damit Sie schon in der ersten Phase der Trennung Fehler vermeiden.
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Man widerlegt lieber den, der zu schwer als der zu leicht zu widerlegen ist. Jean Paul, 1763 - 1825 Publizist und Pädagoge |
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