Kindesunterhalt
Sind unterhaltspflichtige Kinder von einer Scheidung betroffen, ist die drängendste Frage, die Frage nach dem Kindesunterhalt. Der Kindesunterhalt berechnet sich nach der Düsseldorfer bzw. Berliner Tabelle, es gibt jedoch viele Faktoren die die Höhe des Kindesunterhaltes beinflussen können. Um hier eine sorgfälltige Berechnung durchführen zu können, ist ein fundiertes Fachwissen von nöten.
Welche Faktoren können den Kindesunterhalt beeinflußen?
- Alter des Kindes/ Altersgruppe
- Einkommen des Unterhaltspflichtigen
- Lebensmittelpunkt des Kindes (Wohnort)
- Ist das Kind bereits in der Berufsausbildung
- Sonderkosten
Dies sind nur einige Punkte, die bei der Berechnung des Kindesunterhaltes zu berücksichtigen sind.
Der Kindesunterhalt muss sorgfälltig berechnet werden, da dieser auch den Ehegattenunterhalt maßgeblich beeinflußt. Auf Wunsch stellen wir den Kontakt zu einem Scheidungsanwalt her, der eine wirtschaftliche Berechnung des Kindesunterhaltes vornimmt. Eine solche Berechnung selbst vorzunehmen ist nicht ratsam, da es durch Wissenslücken leicht zu Fehleinschätzungen kommen kann. Für den wirtschaftlich schwächeren Partner kann es im Rahmen einer Scheidungsvereinbarung zu großen wirtschaftlichen Benachteiligungen führen. Sollte eine z.B. bisherige Lebensstandard oder Immobiliefinanzierung zu klären sein, ist eine fundierte Berechnung doppelt wichtig, damit man eine Überschuldung vermeiden kann.

Das Netzwerk "Trennungsberatung Leisten" bietet ergänzend dazu eine Finanzanalyse an. Der Kindesunterhalt bzw. der Ehegattenunterhalt kann mittels einer speziellen Software in die Zukunft projeziert werden. Die Entscheidung, ob eine Immobilie weiterfinanziert weden kann, wird dadurch erheblich erleichtert. Aus der Analyse kann dann ein Haushaltsplan erstellt werden, der Ihnen einen besseren Überblick über alle Ein- und Ausgaben verschafft.
In die Entscheidung sollte auch die existenziell wichtige Frage
"Was ist, wenn der Unterhaltspflichtige ausfällt und keinen Kindesunterhalt/ Ehegattenunterhalt mehr zahlen kann?" mit einbezogen werden. Es bleibt zu klären, ob es Möglichkeiten der Risikoabsicherung gibt. Auch hier berät Sie der Finanzplaner des Beraternetzwerkes gerne.
Sollten Sie Interesse an eine wirtschafltichen Finanzplanung im Zusammenhang mit Kindesunteralts- bzw. Ehegattenunterhaltsberechnung haben, senden Sie uns einfach das nachstehende Formular ausgefüllt zu. Wir melden uns zum gewünschten Zeitpunkt bei Ihnen.
Haben Sie Fragen oder möchten Sie einen Termin vor Ort vereinbaren, dann erreichen Sie mich unter kostenlosen
Servicenummer (0800) 220 440 8 oder unter Mobilfunk (0152) 2155 2113.
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Kategorie: Kindesunterhalt , Checkliste , 12 große Fehler
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