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Scheidungskosten

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Wenn Sie Interesse an der Onlinescheidung haben und zunächst keine weiteren Fragen Ihrerseits bestehen, füllen Sie bitte das Scheidungsdatenblatt möglichst vollständig aus und senden es per Fax, Mail oder per Brief an die Anwaltskanzlei-Pasch zurück.

Bei Fragen zu den einzelnen Formularen oder zum Onlinescheidungsverfahren insgesamt genügt eine kurze Mail und wir helfen Ihnen weiter.

Sie tragen sich mit dem Gedanken, sich jetzt scheiden zu lassen und suchen einen für Sie geeigneten Rechtsanwalt sowie einen raschen, einfachen und problemlosen Weg für Ihre Scheidung. Hier kann ein Onlinescheidungsverfahren für Sie richtig sein. Denn bei einer Onlinescheidung übermitteln Sie mir alle für das Scheidungsverfahren erforderlichen Daten mittels meines Scheidungsformulars und senden mir eine Vollmacht und eine Kopie Ihrer Heiratsurkunde (sowie eventuell Ihres Ehevertrages, soweit vorhanden), zu. Ihr Antrag wird sofort bearbeitet und Sie ersparen sich den Termin in meiner Kanzlei.


Scheidungsverfahren, Kosten und Dauer:

Ihre Ehe wird nach deutschem Recht in der Regel (es gibt Ausnahmen, die ich Ihnen persönlich erklären kann) geschieden, wenn Sie und Ihr Ehepartner/in ein Jahr getrennt gelebt haben. Dieses Trennungsjahr soll Ihnen die Zeit geben, Ihre Entscheidung in Ruhe zu überdenken und zu überprüfen oder auch einen Versöhnungsversuch unternehmen zu können. Erst dann, wenn Sie ein Jahr getrennt gelebt haben, kann der Ehescheidungsantrag sinnvoll bei Gericht eingereicht werden. Für die Ehescheidung ist in der Regel das Amtsgericht zuständig, wo Sie oder Ihr Ehegatte (mit Kindern) leben. Diesen Ehescheidungsantrag können Sie nicht alleine stellen, sondern diesen Antrag muss ein Rechtsanwalt für Sie einreichen. Der andere Ehepartner, der sogenannte Antragsgegner, muss keinen Rechtsanwalt haben, wenn er mit der Ehescheidung einverstanden ist, dieser also zustimmt; selbstverständlich darf sich aber auch der Antragsgegner einen eigenen Rechtsanwalt nehmen (wenn er sich hierdurch z. B. sicherer oder wohler fühlt). Allerdings entstehen durch einen zweiten Rechtsanwalt weitere Kosten (siehe unten). Nachdem der Ehescheidungsantrag bei Gericht eingegangen ist, sendet das Gericht hiervon eine Kopie an Ihren Ehepartner/in, damit dieser/diese hierzu Stellung nehmen kann. Von Gesetzeswegen muss sich das Familiengericht nur mit zwei Punkten auseinandersetzen. Zum einen wird geprüft, ob die Voraussetzungen der Scheidung (in der Regel Ablauf des Trennungsjahres und Zerrüttung der Ehe) vorliegen. Zum anderen muss in der Regel der sogenannte Versorgungsausgleich (Berechnung von Rentenansprüchen) durchgeführt werden (außer es liegt z. B. ein Ehevertrag vor).

Daher sendet das Gericht Ihnen und Ihrem Ehegatten/Ehegattin Fragebögen zu Ihrer Rentenversicherung zu. Diese Fragebögen sind von Ihnen beiden (und von Ihrem Arbeitgeber) auszufüllen und an das Gericht zurückzusenden. Soweit beim Ausfüllen Fragen entstehen, helfe ich Ihnen hier gerne. Das Gericht übermittelt diese Fragebögen so dann an die Deutsche Rentenversicherung, dort wird ausgerechnet, wie viel jeder von Ihnen beiden an Rente während der Ehezeit verdient hat. Derjenige, der insoweit mehr verdient hat, muss in der Regel „seinen Überschuss„ zur Hälfte an den anderen Ehegatten abgeben.


Nachdem die Deutsche Rentenversicherung die Rentenansprüche für das Gericht berechnet hat, bestimmt das Gericht den Ehescheidungstermin. Hierzu müssen Sie beide persönlich erscheinen, ich oder ein Kollege – ohne zusätzlichen Kostenaufwand – werde Sie begleiten. Jeder Ehegatte muss kurz erklären, dass Sie beide seit über einem Jahr getrennt leben, die Ehe für zerrüttet halten und geschieden werden wollen. Das Gericht teilt noch das Ergebnis der Rentenberechnung mit und spricht noch in diesem Gerichtstermin die Scheidung der Ehe aus.

Abschließend möchte ich bemerken, dass es sich bei dem oben gesagten nur um eine kurze und ganz allgemein gefasste Schilderung des Ablaufes eines Ehescheidungsverfahrens handelt. Wie immer im Leben gibt es auch hier viele Ausnahmen von der Regel, die stets vom Einzelfall her betrachtet und beurteilt werden müssen. Ob bei Ihnen besondere Umstände zu berücksichtigen sind, können wir gerne bei einem persönlichen Gespräch oder Telefonat klären; spezielle Fragen können Sie mir auch per e-Mail stellen.


Dauer:

Das gesamte Ehescheidungsverfahren dauert ab Einreichung des Ehescheidungsantrages bei Gericht ca. ein halbes Jahr. Bereits allein die Berechnung der Rentenansprüche durch die Deutsche Rentenversicherung nimmt ca. drei Monate in Anspruch.



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Formular Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Onlinescheidung. Nachfolgend haben Sie die Möglichkeit, folgende Formulare herunterzuladen bzw. auszudrucken und per Fax oder Brief sowie als E-Mail Anhang ...

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