Teil 2
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Kosten:
Ehrlicherweise will ich hier klarlegen, dass die Kosten eines Ehescheidungsverfahrens nicht davon abhängen oder günstiger werden, ob Sie mich online oder unmittelbar beauftragen. Denn die Kosten eines Ehescheidungsverfahrens sind gesetzlich geregelt und kosten bei jedem Rechtsanwalt im Bundesgebiet gleich viel (außer es kommen teure Reisekosten hinzu). Die Gebühren eines Rechtsanwaltes und die Gerichtskosten richten sich nach dem sogenannten Streitwert, der sich bei Ehescheidungssachen in der Regel nach Ihrer beiden monatlichen Nettoeinkommen errechnet. Verdienen Sie und Ihr Ehegatte z. B. gemeinsam monatlich 3.000,00 € netto, belaufen sich die Gerichtskosten in der Regel auf ca. 362,00 € und die Kosten eines Rechtsanwaltes auf ca. 1.350,00 € (dieses Kostenbeispiel bezieht sich darauf, dass nur die Scheidung und die Rentenansprüche berechnet werden).
Die in Ihrem Fall zu erwartenden Kosten teile ich Ihnen gerne auf Anfrage mit. Allerdings legt das Gericht den Streitwert erst am Ende des Ehescheidungsverfahrens fest, so dass erst zu diesem späteren Zeitpunkt die Kosten exakt berechnet werden können.
Obwohl die Kosten eines Ehescheidungsverfahrens gesetzlich festgelegt sind, können Sie die gesamten Kosten der Trennung doch entscheidend mitbestimmen und gering halten. Sparen können Sie, wenn Sie den Ehescheidungsantrag stellen und ihr Ehegatte / in darauf verzichtet, einen eigenen Rechtsanwalt zu beauftragen; dies ist möglich, wenn Ihr Ehegatte / in der Scheidung zustimmt. Wenn Ihr Ehegatte / in keinen eigenen Rechtsanwalt beauftragt, können Sie z. B. mit ihm vereinbaren, dass er meine Kosten (zur Hälfte) mitbezahlt. Sparen können Sie weiter, wenn Sie und Ihr Ehegatte / in sich über die anderen Belange der Trennung (z. B. Umgangsrecht der Kinder, Unterhalt, Aufteilung von Vermögen) selbst einigen. Wenn bezüglich solcher weiteren Punkte ein Streit entbrennt, der mit Rechtsanwälten und Gerichten geklärt werden muss, entstehen neben den Kosten der Ehescheidung weitere Rechtsanwalts- und Gerichtskosten. Je weniger Sie mittels Rechtsanwälten und Gericht streiten, desto weniger Kosten fallen an. Andererseits sollten Sie bedenken, dass ein Rechtsanwalt bei der Schlichtung und Entscheidung eines Streites positive Ergebnisse für Sie erzielen kann.
Wenn Sie arm sind, wenig verdienen oder von Hatz IV leben, müssen Sie die Kosten einer Scheidung nicht scheuen. Denn in diesem Fall kann ich für Sie Beratungshilfe (außergerichtliche Tätigkeit) bzw. Prozesskostenhilfe (gerichtliche Tätigkeit) beantragen. Soweit Beratungs- und oder Prozesskostenhilfe gewährt wird, trägt die Staatskasse Ihre Gerichts- und Rechtsanwaltskosten ganz oder teilweise. Ihre Möglichkeiten, Beratungshilfe bzw. Prozesskosten zu erhalten, prüfe ich gerne. Hierzu bitte ich Sie, die Formulare Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe auszudrucken, auszufüllen und mit Ihren Verdienstnachweisen oder ARGE-Bescheid an mich zu übersenden. Soweit beim Ausfüllen Fragen entstehen, beantworte ich Ihnen diese gerne.
Vorteil:
Die Onlinescheidung hat für Sie den Vorteil, dass Sie mich jetzt sofort beauftragen können. Auf meiner über 15 Jahre andauernden Tätigkeit als Rechtsanwalt werde ich Ihr Scheidungsverfahren kompetent und zügig bearbeiten.
Wenn Sie mich jetzt beauftragen, gehen wir anschließend gemeinsam vor wie folgt:
Sie füllen das Scheidungsformular aus und senden mir dieses (per e-Mail oder Post) zu. Gleichzeitig bitte ich Sie, das Vollmachtsformular auszufüllen, auszudrucken, zu unterschreiben, und im Original samt einer Kopie Ihrer Heiratsurkunde (und Ihres Ehevertrages, soweit vorhanden) zu übersenden. Anschließend werde ich den Ehescheidungsantrag fertigen und Ihnen als Entwurf zur Prüfung zusenden. Gleichzeitig werde ich Ihnen mitteilen, auf welchen Betrag sich die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten voraussichtlich belaufen werden oder die Beantragung von Beratungs- und oder Prozesskostenhilfe anregen. Sobald Sie mir mitgeteilt haben, dass der Ehescheidungsantrag zutreffend erstellt wurde und Sie die Gerichtskosten an mich überwiesen haben (oder mir alle Unterlagen für die Beantragung von Prozesskostenhilfe zugesandt haben), werde ich den Ehescheidungsantrag bei Gericht einreichen. Alles weitere kläre ich so dann nach und nach individuell mit Ihnen und verweise auf den Punkt „Ablauf einer Ehescheidung„
