Erhalt der Immobilie
Situation B: Die Eheleute haben sich für den Erhalt der Immobilie entschieden.
Die Finanzierungsexperten von "www.scheidung-clevergestalten.de" haben ein spezielles Konzept zum Erhalt Ihres Hauses entwickelt, damit eine(r) der beiden geschiedenen Ehepartner(innen) – gegebenfalls zusammen mit den Kindern – dort wohnen bleiben kann. Ist das Objekt noch verschuldet, ist im Regelfall eine Umfinanzierung Ihrer Verbindlichkeiten sinnvoll. Denn so können Sie nach Ihrer Scheidung Ihrem/Ihrer früheren-Partner(in) seinen/ihren Anteil an der Immobilie ausbezahlen. Dies gilt auch für den Fall, dass das Haus bereits abbezahlt ist. Außerdem arbeiten wir im Bedarfsfall mit Ihnen eine Lösung aus, die das Wohnrecht einvernehmlich regelt.
Diese und weitere Punkte klären wir gern für Sie in einer finanziell und juristisch einwandfreien individuellen Scheidungsvereinbarung, zu der wir Ihnen wegen der enormen finanziellen Vorteile unbedingt raten. Unsere Finanzierungszexperten erstellen Ihnen unter der Mitwirkung eines Fachanwalts eine persönliche Übereinkunft, die z.B. den Versorgungsausgleich in die Berechnung mit einbezieht. Spätere Ansprüche aus eben diesem Versorgungsausgleich können mit dem Betrag verrechnet werden, der an den/die Partner(in) zu zahlen ist. So sinkt die zu finanzierende Summe beachtlich und die monatliche Belastung für die Immobilie verringert sich entsprechend.
Unser Team bietet Ihnen den Service an, in kürzester Zeit mehr als 60 verschiedene Geldinstitute auf eine günstige Umfinanzierung "abzuklopfen", Im besten Fall sparen Sie dabei mehrere tausend Euro ein! Dieser Angebotsvergleich funktioniert schnell und einfach. Unsere Finanzierungsfachleute zeigen Ihnen, wie Sie die monatlichen Raten so niedrig wie möglich halten können. Denn: Die finanzielle Belastung ist nach einer Scheidung im Regelfall höher als vorher!
Auch für den Fall des Hauserhaltes empfehlen wir Ihnen unsere "Immobilien-Checkliste", mit der alle wesentlichen Fragestellungen rund um die Finanzierung Ihres Anwesens systematisch und termingerecht abgearbeitet werden können. Vergessen Sie bitte nicht: Versäumnisse können für Sie später ganz erhebliche finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen.
Lassen Sie sich von uns kompetent beraten! Haben Sie Fragen oder möchten Sie einen Termin vor Ort vereinbaren, dann erreichen Sie mich unter der gebührenfreien Servicenummer (0800) 220 440 8
oder unter Mobil (0152) 2155 2113.
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Scheidung und Immobilie - kurzgefasst
- Handeln Sie überlegt, aber zügig. So vermeiden Sie schwere finanzielle Nachteile. Bedienen Sie die aufgenommenen Kredite pünktlich weiter.
- "www.scheidung-clevergestalten.de" erstellt Ihnen einen Finanzplan. Danach entscheiden Sie, ob Sie das Haus verkaufen wollen oder ob einer der beiden Eheleute es behält.
- Schließen Sie unbedingt eine außergerichtliche, individuelle Scheidungsvereinbarung ab. Sie vermeiden dadurch unnötige und überhöhte Kosten.
- Eine Umfinanzierung ist auf jeden Fall sinnvoll und hilft, viel Geld zu sparen. Wir suchen Ihnen das günstigste Angebot aus.
- Unsere "Immobilien-Checkliste" verrät Ihnen, was Sie im Scheidungsfall unbedingt beachten sollten, um die Finanzierung Ihres Hauses abzusichern.
- "www.scheidung-clevergestalten.de" bietet Ihnen eine individuelle Beratung und passgenaue Komplettlösungen an. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer (0800) 220 440 8
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Immobilienbewertung
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Unbekannt, Lebenskünstler ist nicht, wer nur Schwierigkeiten beiseite räumen kann, sondern wer an ihnen auch noch zu wachsen versteht. |
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