Ferienimmobilie im europäischen Ausland?
Immobilienbewertung - Ferienimmobilie im europäischen Ausland?
Sollten Sie eine Ferienimmobilie innerhalb Ihrer Zugewinngemeinschaft erworben haben, muss diese bei einer Aufteilung des Vermögens genauso mit berücksichtigt werden. In diesem Zusammenhang kommt es darauf an, ob die Immobilie in Deutschland, bspw. auf Sylt oder Rügen oder im europäischen Ausland erworben wurde.
Ein Großteil der südeuropäischen Länder, führt kein Grundbuch über den Kauf bzw. Verkauf der Immobilie. In diesen Ländern werden Eigentumsübergänge lediglich bei einem Rechtsanwalt dokumentiert und hierherlegt.
Es ist somit die Aufgabe des Gutachters, wertbestimmende Daten zu erfragen, um eine aussagekräftige Marktwertermittlung erstellen zu können.
Das Beraternetzwerk "www.scheidung-clevergestalten.de" bietet Ihnen bundesweit eine individuelle Beratung in enger zusammenarbeit mit unseren Kontaktanwälten. Eine Rechtsberatung erfolgt durch einen Fachanwalt. So können Sie früh Klarheit über Ihre Trennung und Scheidung erhalten. Kurzfristige Terminvereinbarungen sind jederzeit möglich. Ein Eingangsgespräch wird zu einem fairem Honorar durchgeführt.
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