Makler oder Sachverständiger?
Immobilienbewertung - Makler oder Sachverständiger?
Der Begriff des Sachverständigen ist grundsätzlich nicht geschützt. Die Ausübung dieser Tätigkeit erfordert umfangreiche Kenntnisse diverser Wissenschaften, wie bspw. der Mathematik, der ökonometrischen Statistik, der Betriebswirtschaftlehre und Volkswirtschaftslehre, der Rechtswissenschaften, der Architektur und nicht zuletzt die umfassende Kenntnisse der Baukunde und Statik. Weiterhin werden langjährige Erfahrungen in der Immobilienwirtschaft vorausgesetzt.
Das unterscheidet den Gutachter von dem Makler. Grundsätzlich arbeitet der Immobilienmakler erfolgsabhängig und wird den Wert des Hauses oder den der Eigentumswohnung so festlegen, wie die Immobilie schnellstmöglich auf dem Markt platziert werden kann. Der Verkaufswert bestimmt dabei die Verkaufsprovision. Hinzu kommt, dass der Makler keine besondere Fachkunde nachzuweisen hat. Die Wertermittlung erfolg somit meistens ohne Berechnung. Eventuelle Belastungen oder Eintragungen im Grundbuch, werden bei Maklerberchnungen nicht mit berücksichtigt.
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Immobilienbewertung
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