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Einvernehmliche Scheidung

Einvernehmliche Scheidung


In dem Film „Ein unmöglicher Härtefall„ meint der dortige Star-Scheidungsanwalt: „Eine Scheidung ohne Streit gibt es nicht.„ Er irrt sich: Es gibt sie doch.

Vor einigen Wochen schien noch alles in Ordnung mit ihrer Ehe. Nun stellen Sie fest, dass Ihre Ehe einem Scherbenhaufen gleicht. Dabei ist es völlig irrelevant, wer von beiden Ehepartnern für diesen Scherbenhaufen „verantwortlich„ war und ist. Denn genau genommen sind in allen Trennungsfällen - ob direkt oder indirekt - beide Partner mit ursächlich dafür, dass es so nicht mehr weitergehen kann.

Nachdem sich nunmehr zumindest ein Ehepartner dazu entschieden hat, sich vom anderen Partner trennen zu wollen, stellt sich eine Vielzahl von Fragen, insbesondere:
Sobald die Überlegung sich verfestigt hat, dass die Trennung vollzogen werden soll, empfiehlt es sich, die obigen Fragen umgehend einvernehmlich zu regeln. Dabei sollten Sie sich zunächst bei einem Anwalt Ihres Vertrauens, nach Möglichkeit einem hierauf spezialisierten Fachanwalt für Familienrecht, beraten lassen und diesen mit der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen auch Ihrem Ehepartner gegenüber beauftragen.


  • Wann liegt überhaupt ein Getrenntleben vor?
  • Kann man auch in einer Wohnung bzw. einem Haus getrennt leben?
  • Wann folgt der Trennung die Scheidung?
  • Häusliches Umfeld: Wer bleibt in der bisherigen Ehewohnung, beide, einer oder keiner?
  • Was gehört zum Hausrat und wem steht er zu?
  • Kinder: Was ist mit den gemeinsamen Kindern und dem Sorgerecht?
  • Ist die Regelung eines Umgangsrechts erforderlich?
  • Unterhalt: Die Zukunft gemeinsamer Kinder muß finanziell abgesichert werden. Was steht ihnen an Kindesunterhalt zu, was muß bzw. soll gezahlt werden?
  • Wovon sollen die getrenntlebenden Ehepartner künftig leben? Bestehen Getrenntlebensunterhalts-Ansprüche und wenn ja in welcher Höhe?


Nach der rechtskräftigen Scheidung stellen sich die gleichen Fragen, wie beim Getrenntlebensunterhalt mit der Zusatzfrage, wie lange nachehelicher Unterhalt zu zahlen ist. - Vermögen und Finanzen: Bestehen bereits ehevertragliche Regelungen und wenn ja, sind diese (noch) wirksam? Liegt die gesetzliche Zugewinngemeinschaft zugrunde, ist der erwirtschaftete Zugewinn zu berechnen und zu beantworten, wie und wann ein etwaiger Ausgleichsanspruch zu zahlen ist. Sind gemeinsame Vermögenswerte vorhanden, wie Konten, Depots, Immobilien? Wie sollen diese meist jeweils im hälftigen Miteigentum stehenden Vermögenswerte im Rahmen einer Vermögensauseinandersetzung aufgeteilt und gegebenenfalls verrechnet werden? Sind gemeinsame Schulden vorhanden und wenn ja, wie werden diese im Rahmen einer Schuldenregulierung aufgeteilt und gegebenenfalls verrechnet?

Sobald die Überlegung sich verfestigt hat, dass die Trennung vollzogen werden soll, empfiehlt es sich, die obigen Fragen umgehend einvernehmlich zu regeln. Dabei sollten Sie sich zunächst bei einem Anwalt Ihres Vertrauens, nach Möglichkeit einem hierauf spezialisierten Fachanwalt für Familienrecht, beraten lassen und diesen mit der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen auch Ihrem Ehepartner gegenüber beauftragen.


Das Beraternetzwerk "www.scheidung-clevergestalten.de" bietet Ihnen bundesweit eine individuelle Beratung in enger zusammenarbeit mit unseren Kontaktanwälten. Eine Rechtsberatung erfolgt durch einen Fachanwalt. So können Sie früh Klarheit über Ihre Trennung und Scheidung erhalten. Kurzfristige Terminvereinbarungen sind jederzeit möglich. Ein Eingangsgespräch wird zu einem fairem Honorar durchgeführt.


Selbstverständlich behandeln wir alle Ihre Anfragen und Auskünfte streng vertraulich.

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Der Weg ist das Ziel.
Konfuzius, chinesischer Philosoph




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