Mediation
Vorteil des Mediationsverfahrens
Der große Vorteil der Mediation ist „die individuelle, eigenverantwortliche Lösungserarbeitung durch die Parteien„ in einem von den Parteien selbst bestimmten Zeitraum und zu wesentlich geringeren Kosten*, als bei einer streitigen Scheidung.
Vor Gericht wird ein Konflikt nach den gesetzlichen Bestimmungen entschieden- und dies kann lange dauern.(Die Verfahrensdauer bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung beträgt bei einer Instanz durchschnittlich 6-9 Monate.) Der Entscheidung liegen Regelungen zu Grunde, die in dem Bemühen geschaffen wurden, den typischen Fall gerecht zu lösen, wenn die Parteien sich nicht selbst einigen können.
In der Mediation entwickeln die Parteien selbst ihre Lösungen nach den eigenen Gerechtigkeits- und Fairnessvorstellungen mit folgenden Zielen:Fortsetzung einer guten Elternbeziehung,das Wohl der Kinder,der Erhalt des sozialen Umfeldes,die möglichst baldige wirtschaftliche Unabhängigkeit beider Parteien,die Anerkennung für Investitionen in die Familie, sowohl materieller als auch emotionaler Art.Die freie Gestaltung der Vereinbarungen erfordert, eingehende Überlegungen, wie die eigenen Fairnessvorstellungen aussehen und die Übernahme von Verantwortung für die Sichtweisen.
Die Parteien treffen ihre Vereinbarung nicht ohne Kenntnis der gesetzlichen Regelungen, die sie in einer gesonderten Beratung bei Rechtsanwälten erhalten.
Die eigenverantwortlich in der Mediation erarbeiteten Regelungen werden später von den Parteien wesentlich besser und dauerhafter akzeptiert und eingehalten als – sozusagen von außen auferlegte – Gerichtsentscheidungen
Checkliste Mediation
Wenn Sie nun wissen wollen, ob sich Ihr “Fall“ für die Durchführung einer Mediation eignet, können Sie dies in nachfolgendem Test selbst prüfen.
Antworten Sie mit "JA" spricht dies gegen, mit "NEIN" für die Durchführung einer Mediation.
1. Es gibt neben der Ehescheidung und dem Versorgungsausgleich nichts zu regeln. Wir haben keine gemeinsamen Kinder, Vermögen ist nicht zu verteilen, wir sind beide wirtschaftlich unabhängig und wollen keinen Unterhalt vom Ehegatten.
2. Über die Scheidung und die Scheidungsfolgen sind wir uns einig.
3. Ich, mein Partner oder wir beide sind unter keinen Umständen bereit, uns über die zu lösenden Probleme zu verständigen. Wir möchten eine richterliche Entscheidung.
4. Wir möchten uns scheiden lassen. Die Trennungsfrist ist verstrichen.
Bereits geregelt sind folgende Punkte: Unterhalt (Kinder bzw. Ehegatte), Elterliche Sorge, Zugewinnausgleich/Vermögensauseinandersetzung, Hausrat, etc.
Bei Fragen oder zur Vereinbarung eines Termins können Sie mich unter
(030) - 916 3859 erreichen
Christine Althen
Kuckhoffstr.121
13156 Berlin
*In einer Mediation wird nach Stundensätzen abgerechnet. Die Scheidung erfolgt dann einvernehmlich mit nur einem Anwalt.
Weitere Themen aus dem Inhaltsverzeihnis: Finanzplanung und Scheidung | Erhalt der Immobilie | Verkauf der Immobilie | Ehescheidung und das Finanzamt muss zahlen | Wenn die Ehe scheitert - der finanzielle Alptraum | Checkliste | Audio / Video Cilps
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Dix, Dorothy: (1802 - 1887), Viele Leute, die glauben die Scheidung sei ein Allheilmittel für jede Krankheit, müssen feststellen, daß das Mittel schlimmer ist als die Krankheit. |