Ehescheidung und das Finanzamt muss zahlen
Obwohl man bei der Ehescheidung zu allerletzt an das Finanzamt denkt, kann es sich keiner leisten Geld zu verschenken. Wer noch vor dem Jahresende handelt kann je nach Situation und Steuersatz mit ein paar Tausendern an Einkommensteuererstattung rechnen. Bei rund 200.000 Ehescheidungen pro Jahr geht es also um Millionenbeträge.
Für die Bemessung von Unterhaltsverpflichtungen ist es vorteilhaft auf der Lohnsteuerkarte 2009 noch heuer die optimale Lohnsteuerklasse eintragen zu lassen.
Die mit uns kooperierende Erlanger Steuerkanzlei hat eine Broschüre aufgelegt, die detailliert zum Thema informiert:
- Was ist bis zum Jahresende zu berücksichtigen, damit alle Kindervergünstigungen steuerlich zu maximalen Erstattungen führen?
- Wie können beide Scheidungskontrahenten die größtmöglichen Vorteile aus der Anlage U ziehen?
- Welche neueren Gerichtsurteile bringen Geschiedenen bares Geld vom Finanzamt?
Da die Ausgangslage bei jedem anders ist, gibt es kein allgemeingültiges Patentrezept. Es kommt in vielen Fällen nur derjenige in den Genuss von Steuerrückzahlungen, der alle Anträge vollständig gestellt hat.
Das Beraternetzwerk "www.scheidung-clevergestalten.de" bietet Ihnen bundesweit eine individuelle Beratung in enger zusammenarbeit mit unsere Kontaktanwälte. Eine Rechtsberatung erfolgt durch einen Fachanwalt. So können Sie früh Klarheit über Ihre Trennung und Scheidung erhalten. Kurzfristige Terminvereinbarungen sind jederzeit möglich. Ein Eingangsgespräch wird zu einem fairem Honorar durchgeführt.
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