Scheidung und Schulden
Scheidung und Schulden – ein lösbares Problem!
Mit einer Scheidung beinahe immer zwangsläufig verbunden sind die Klärung und Regelung finanzieller Angelegenheiten. Das bisherige gemeinsame – finanzielle – Leben war auf den Bestand der Ehe ausgerichtet, wobei das monatliche Einkommen entsprechend den gemeinsamen Vorstellungen verplant war. Aufgrund der Trennung muss von diesen gemeinsamen Plänen Abstand genommen werden und das Einkommen muss nunmehr ausreichen, um zwei getrennte, verschiedene Haushalte zu führen; neben zum Teil doppelten Ausgaben (z. B. Miete für zwei Wohnungen) belasten z. B. auch eine verschlechterte Steuerklasse, das zur Verfügung stehende Einkommen.
Besondere Auswirkungen hat dies auf die Tilgung vorhandener oder neu entstehender Schulden. War es bisher möglich, monatliche Raten für bestehende Kredite pünktlich zu leisten, führen die nunmehr eingeschränkten finanziellen Verhältnisse dazu, dass für die Tilgung von Verbindlichkeiten kein Geld mehr übrig bleibt. Auch kommt es häufig vor, dass erst durch die Trennung neue oder weitere Schulden entstehen, wenn z. B. das bisherige eigene Familienheim unter Preis verkauft oder gar zwangsversteigert werden muss, so dass der Erlös nicht ausreicht, um die vorhandenen Schulden oder eine neu entstehende Vorfälligkeitsentschädigung abzutragen.
Zu Beginn einer Bestandsaufnahme bestehender Verbindlichkeiten ist die Frage zu klären, ob Sie für diese Schulden überhaupt haften. Viele Ehegatten sind der unzutreffenden Ansicht, dass sie für alle Verbindlichkeiten mit einzustehen haben. Dem ist jedoch nicht so. Egal ob ein Ehevertrag geschlossen wurde oder nicht, haftet ein Ehegatte in der Regel nicht für Schulden des anderen Ehegatten, sondern nur für eigene oder gemeinsame Schulden. Steht solch eine Haftung von Ihnen fest, sind verschiedenen Lösungsansätze gegeben. Soweit noch freie finanzielle Mittel zur Verfügung stehen oder Dritte (z. B. Ihre Eltern) helfend einspringen, kann mit Ihren Gläubigern über die Regelung der monatlichen Raten, die Höhe der Verbindlichkeiten oder die Abgeltung der gesamten Schulden durch eine verringerte Einmalzahlung verhandelt werden. Sollten solche Lösungsansätze zu keinem Erfolg führen und Schulden verbleiben, die mangels ausreichendem Einkommen nicht getilgt werden können, verbleibt ein (privates) Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung. Hierdurch soll einer Person, die so hohe Schulden hat, die nicht mehr zurückbezahlt werden können, die Chance eröffnet werden, zumindest nach einigen Jahren wieder ein schuldenfreies Leben führen zu können.
Somit sind auch finanzielle Probleme lösbar, eine Schuldenbereinigung kann ebenso wie die Scheidung selbst erfolgreich durchgeführt werden. Es kann Ihnen in beiden Bereichen eine (moralische und rechtliche) Unterstützung zu Teil werden, um das künftige Leben frei zu gestalten. Sollten Sie zu spezielleren Ausführungen zu diesem Thema interessiert sein, können Sie weitere Informationen unter erhalten oder sich unmittelbar an uns oder einen Anwalt Ihres Vertrauens wenden.
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