Düsseldorfer Tabelle 2008
Die Düsseldorfer Tabelle 2008 in der Finanzplanung
Um realistische Berechnungen aufstellen zu können, ist die Düsseldorfer Tabelle 2008 ein wichtiges Hilfsmittel für den Finanzplaner. Die Düsseldorfer Tabelle 2008 ist zwar nicht rechtlich bindend, wird jedoch im Allgemeinen von den Familiengerichten zur Berechnung des Unterhalts herangezogen. Deshalb kann ein Finanzplaner bereits im Vorfeld einer Scheidung verschiedene Szenarien der wirtschaftlichen Entwicklung aufzeigen. Wichtig dabei ist vor allem die Höhe und die Dauer der zu erwartenden Unterhaltszahlungen. Können monatliche Zahlungsverpflichtungen (z.B. Immobilienfinanzierung) nach Ende des Unterhaltsanspruchs noch geleistet werden? Was passiert, wenn der Unterhaltspflichtige nicht mehr in der Lage ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen?
Unterhaltsausfall
Während des Trennungsjahres sollten Scheidungswillige der Düsseldorfer Tabelle 2008 besondere Aufmerksamkeit schenken. Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Richtlinie, die die künftigen finanziellen Verhältnisse etwas überschaubarer macht. Allerdings sind die Werte der Düsseldorfer Tabelle 2008 nur unverbindlich und können nur zu ungefähren Ergebnissen führen.
Wie kann man Risiken vermeiden wenn z.B. ein Unterhaltspflichtiger aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Arbeitslosigkeit seinen aktuellen Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommen kann? Ist der Lebensstandard der Kinder unter Berücksichtigung der Düsseldorfer Tabelle 2008 tatsächlich weiterhin gesichert? Besteht im Todesfall des Unterhaltspflichtigen Anspruch auf eine Halbwaisenrente und in welcher Höhe?
Um unter Berücksichtigung der Düsseldorfer Tabelle 2007 bereits im Vorfelddiese Eventualitäten zu überdenken und Risiken zu minimieren hilft der Finanzplaner bereits frühzeitig vor der Scheidung mit Berechnungen und Analysen die spätere wirtschaftliche Situation darzustellen und durchführbare Lösungen aufzuzeigen.
Rentenversicherung
Die Unterhaltsansprüche nach einer Scheidung ändern sich oftmals mit Eintritt in das Rentenalter. Der Finanzplaner kann anhand der Düsseldorfer Tabelle 2008 bereits vor der Scheidung Modellberechnungen, Analysen, Aufstellungen verschiedener Rentenansprüche Zusammenfassung der wirtschaftlichen Situation für die finanzielle Zukunft während der Rentenbezugszeit erstellen. Dies kann evtl. Versorgungslücken im Rentenalter aufzeigen. Der Finanzplaner kann dazu Lösungsmodelle unter Einbeziehung der Rentenberechnungen der BfA und LVA anbieten. Bei Beschäftigung mit den Themen Unterhalt und Düsseldorfer Tabelle 2008 ist es deshalb ratsam, einen Finanzplaner in die finanziellen Planungen mit einzubeziehen.
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